BetreuungsdienstBetreuungsdienst

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Betreuungsdienst

Vom Grundsatz her dient der Betreuungsdienst der Aufrechterhaltung der sozialen Grundbedürfnisse der unverletzten, von einem großen Schadensereignis oder einer Katastrophe betroffenen, Menschen.

Dem Betreuungsdienst fallen somit lebenserhaltende Aufgaben zu. Hierfür werden einsatzbereite Helferinnen und Helfer, die auf die Hilfeleistung in solchen Schadens- oder Katastrophenfällen vorbereitet werden sowie entsprechendes Material benötigt. 

Anlässe für Betreuungseinsätze sind:

  • Verkehrsunfälle
  • Brandunglücke
  • Staubildung
  • Evakuierungen
  • Überschwemmungen
  • Großveranstaltungen
  • Hilfe für Flüchtlinge
  • Katastrophen

Zum Betreuungsdienst auf der Kreisbereitschaftsseite.